Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten
Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, sind Sie ohne Bevollmächtigen nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern insgesamt handlungsunfähig. Verfasen Sie deshalb eine weitere Vorsorgevollmacht für die übrigen Lebensbereiche:
- Vermögensangelegenheiten
- Ermächtigung zur Entgegennahme von Post
- Vertretung gegenüber Behörden
- Kündigung von laufenden Verträgen, wie zum Beispiel Mietvertrag, Telefonvertrag,Abonnements ect.
Durch die Regelung dieser Angelegenheit im Rahmen einer Vorsogevollmacht stellen Sie sicher, dass sich die ausgewählte Vertrauensperson um Ihre persönlichen Belange kümmern kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.