Patientenverfügung

Die Patientenverfügung legt schriftlich fest, ob und welche medizinischen Maßnahmen der Arzt und das Behandlungsteam vornehmen dürfen. Sie wird für den Fall erfasst, dass der Patient seinen Willen dem Arzt selbst nicht mehr erklären kann, beispielsweise aufgrund eines Komas. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Im Gegensatz zum Testament muss die Verfügung nicht handschriftlich sein. Am Besten von einer neutralen Person bestätigen lassen, dass die Verfügung unter voller "Einwilligungsfähigkeit" aufgesetzt und unterschrieben wurde. Die  Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden, entweder durch Vernichten des Dokuments oder entsprechende Aktualisierung.

Die Patientenverfügung sollte im Bedarfsfall schnellstmöglich im Original vorliegen. Führen Sie deshalb sicherheitshalber in der Geldbörse einen Hinweis auf die Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort, sowie Telefonnummer des Gesundheitsbevollmächtigen mit sich.