Erdbestattung
Bei der Erdbestattung handelt es sich um die traditionelle Form der Bestattung. Der Sarg wird nach einer Trauerfeier auf dem Friedhof beigesetzt, wobei Sie zwischen unterschiedlichen Grabarten wählen können.
Einstelliges oder Mehrstelliges Wahlgrab
Das Wahlgrab kann in verschiedenen Bereichen des Friedhofes erworben werden. Hier können zusätzlich zu einer Sargbestattung auch Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist ist in vielen Kommunen auf 30 Jahre begrenzt und kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Die Ruhezeit sind je nach Friedhof und Gemeinde unterschiedlich.
Reihengrab
Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugeteilt. Hier darf nur eine Beisetzung durchgeführt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grab nicht verlängert werden und wird komplett von der Friedhofsbehörde geräumt. In der Regel sind Reihengräber günstiger als Wahlgräber.
Pflegefreie Reihengräber
Hier handelt es sich um eine pflegefreie Grabstätte, da die Grabpflege vom Friedhofspersonal übernommen wird. Die Beisetzung kann mit Sarg oder Urne durchgeführt werden. Die Grabstelle wird vom Friedhofsamt der Reihe nach zugeteilt. Es besteht die Möglichkeit eine vom Format vorgegebene Grabplatte (ca. 40 x 60 cm) mit Inschrift zu montieren. Dies muss von einem Steinmetz mit Genehmigung durchgeführt werden. Das Aufstellen von Kränzen, Blumen und Kerzen ist nur bis 2 Wochen nach der Beisetzung möglich. Für späteres platzieren von Blumen und Kerzen ist ein zentraler Ort in Nähe der pflegfreien Gräber vorgesehen.
Anonyme Grabstätte
Diese Bestattung ist mit einer Rasenreihengrabstätte vergleichbar. Der Verstorbene wird von einem Angestellten des Friedhofsamt anonym beigesetzt. Bei dieser Bestattung dürfen keine Angehörigen sowie der Bestatter anwesend sein, damit die Anonymität geschützt wird.
Anonyme Grabstätte
Diese Bestattung ist mit einer Rasenreihengrabstätte vergleichbar. Der Verstorbene wird von einem Angestellten des Friedhofsamt anonym beigesetzt. Bei dieser Bestattung dürfen keine Angehörigen sowie der Bestatter anwesend sein, damit die Anonymität geschützt wird.