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  1. Vorsorge
  2. Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich

Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich

Wie bei der Patientenverfügung werden auch bei der Vorsorgevollmacht Fragen der Gesundheitsfürsorge geregelt. Mit einer Vorsorgevollmacht bennen Sie jedoch einen oder mehrere Bevollmächtige, die für Sie im Ernstfall verbindliche Entscheidungen treffen. Das ist der eintscheidende Unterschied: Bei einer Patientenverfügung entscheiden Sie selbst vorab, welchen Behandlungsmethoden Sie in welcher Situation zustimmen. Der Bevollmächtige hingegen handelt als Ihr Beauftragter und trifft in Ihrem Namen Entscheidungen und zwar erst zu einem Zeitpunkt, an dem wirklich eine Entscheidung erforderlich ist.

Es ist sehr empfehlenswert, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigen (z.B. Angehörige oder Freunde) bereits bei der Verfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

Denken Sie bitte daran, Die Patientenverfügung hat den Vorteil, dass die Entscheidung und damit die Verantwortung von Ihnen alleine getragen wird. Bei einer Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtige mit in die Verantwortung genommen, was für diesen durchaus zu ernsten Gewissenskonflikten führen kann.

Einige Menschen denken eine Patientenverfügung wäre nicht  mehr erforderlich, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht besteht. Dem ist nicht so. Eine Patientenverfügung hat stärkeres Gewicht, das sie den unmittelbaren Willen des Patienten selbst wiedergibt. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht  zum Gesundheitsbereich sollten aufeinander abgestimmt sein. Daher sollten beide Verfügungen in einem Dokument zusammengefasst sein.

 

 

 

 

Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich

Wie bei der Patientenverfügung werden auch bei der Vorsorgevollmacht Fragen der Gesundheitsfürsorge geregelt. Mit einer Vorsorgevollmacht bennen Sie jedoch einen oder mehrere Bevollmächtige, die für Sie im Ernstfall verbindliche Entscheidungen treffen. Das ist der eintscheidende Unterschied: Bei einer Patientenverfügung entscheiden Sie selbst vorab, welchen Behandlungsmethoden Sie in welcher Situation zustimmen. Der Bevollmächtige hingegen handelt als Ihr Beauftragter und trifft in Ihrem Namen Entscheidungen und zwar erst zu einem Zeitpunkt, an dem wirklich eine Entscheidung erforderlich ist.

Es ist sehr empfehlenswert, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigen (z.B. Angehörige oder Freunde) bereits bei der Verfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.

Denken Sie bitte daran, Die Patientenverfügung hat den Vorteil, dass die Entscheidung und damit die Verantwortung von Ihnen alleine getragen wird. Bei einer Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtige mit in die Verantwortung genommen, was für diesen durchaus zu ernsten Gewissenskonflikten führen kann.

Einige Menschen denken eine Patientenverfügung wäre nicht  mehr erforderlich, wenn bereits eine Vorsorgevollmacht besteht. Dem ist nicht so. Eine Patientenverfügung hat stärkeres Gewicht, das sie den unmittelbaren Willen des Patienten selbst wiedergibt. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht  zum Gesundheitsbereich sollten aufeinander abgestimmt sein. Daher sollten beide Verfügungen in einem Dokument zusammengefasst sein.

 

 

 

 

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