Organspendenausweis
Mit einem Organspendenausweis bestimmen Sie, ob und welche organe im Todesfall zur Transplantation entnommen werden dürfen. Die Organspendenerklärung muss unbedingt schriftlich verfasst sein. Liegt keine Verfügung zur Organspende vor, so entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Nach dem am 01.11.2012 in Kraft tretenden Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung sollten alle Krankenversicherten ab 16 Jahre regelmäßig von den Krankenkassen befragt werden.