Testament

Nach dem Gesetz kann jeder ein Testament errichten, der testierfähig ist. Es ist als eine besondere Art der Geschäftsfähigkeit zu verstehen.

Wenn man ein Testament errichtet, muss dieses folgende Voraussetzungen erfüllen:

Das Testament sollte die Überschrift tragen "Testament" oder "Mein letzter Wille".

Das Testament muss eigenhändig geschrieben sein.

Das Testament muss vom Erblasser verfasst und eigenhändig unterschrieben und unbedingt mit Datum und Ort versehen sein.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepaaren müssen diese beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben, versehen mit Datum und Ort

 

Es kann allerdings auch vor einem Notar ein öffentliches Testament erstellt werden. Dieses wird beim Notar verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Auch ein notarielles Testament kann jederzeit- auch durch ein privatschriftliches Testament- widerrufen werden. Sie bestimmen, wer im Todesfall Ihr Vermögen erhalten soll: d.h. der Erblasser hat es zu Lebzeiten in der Hand, durch klare Aussagen zu bestimmen, was nach seinem Tode mit seinem Vermögen geschehen soll. Da die Eröffnung des Testament zu einem späteren Zeitpunkt durch das Nachlassgericht erfolgt, sollten alle Vorkehrungen für eine Bestattung in der Bestattungsvollmacht geregelt werden.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, empfehlen wir Ihnen einen juristigschen Rat bei einem Notar und Rechtsanwalt einzuholen, da wir keine Rechtsauskunft geben dürfen.