Bestattungsvorsorgevertrag

Im Bestattungsvorsorgevertrag kann auch die Finanzierung der Bestattung festgelegt werden. Hier bietet sich eine Sterbegeldverscherung an. Sie können eine bestimmte Summe für die Bestattungsvorsorge hinterlgen. Diese sollte bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingezahlt werden. Damit ist gewährliestet, dass die Vorsorgegelder auch im Insolvenzfall eines Bestattungsinstituts erhalten bleiben. Darüber hinaus gewährleistet dieses Modell, das Dritte auf die hinterlegte Summe nicht zugreifen können.

Die zweite Möglichkeit der finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge ist eine Sterbegeldversicherung zur Absciherung des Bestattungsvorsorgevertrages. Sie sollten darauf achten, dass sich der Bestatter das Bezugsrecht für die Versicherung für den Erlebens- und Todesfall unwiderruflich übertragen lässt. Nur das unwiderrufliche Bezugsrecht für den Bestatter stellt sicher, dass niemand ohne Wissen des Bestatters versuchen kann, die Versicherung zu kündigen. Damit ist garantiert, dass die Gelder im Sterbefall auch wirklich zur Verfügung stehen.